Du willst Dich von Deinem Ehemann oder von Deiner Ehefrau trennen? Doch wie ist dabei der genaue Ablauf? Welche Schritte solltest Du bzw. Ihr beide unternehmen?
Ich möchte Dich gerade jetzt nicht alleine lassen. Und zeige Dir in diesem Text deshalb:
1) was die ersten Schritte nach der Trennung sind
2) wie der Ablauf bei einer Scheidung ist
3) und ob auch eine Trennung ohne Scheidung möglich bzw. sinnvoll ist.

Wer schreibt hier: Mit Paartherapeut Frederic Dittmar. Bekannt aus Youtube

Erste Frage: Was belastet dich derzeit am stärksten?







Mit Paartherapeut Frederic Dittmar. Bekannt aus Youtube.
Was sind bei einer Ehe nach der Trennung die ersten Schritte – wie läuft alles ab?
Die Ehe ist ein formal geschlossenes Band. Wird dieses aufgelöst, gibt es so einiges zu beachten. Umso wertvoller, wenn man in dieser Situation einen umfassenden Leitfaden zur Hand hat. Wie die folgende Schritt für Schritt Anleitung.
Ehe und Trennung – was muss ich tun? – Schritt für Schritt erklärt
Damit Du Dir mit der Ehe und Trennung leichter tust, habe ich hier eine Schritt für Schritt Anweisung für Dich erstellt.
Schritt 1: Dem Ehemann/ der Ehefrau die Trennungsabsicht kundtun. Der Noch Partner muss über die Trennung informiert werden. Beim Ehegatten wie bei der Ehegattin! Das erscheint zwar banal. Doch muss man später evtl. vor dem Gericht nachweisen, ab welchem Zeitpunkt man sich genau getrennt hat!
Am besten ist ein Schreiben. In dem Du erklärst, dass Du Dich von ihm oder ihr trennen möchtest. Gehst Du auf Nummer sicher, überreichst Du ihm/ ihr dieses Schreiben vor Zeugen. Oder schickst es per Einschreiben. Überlasse hier am besten nichts dem Zufall!
Schritt 2: Die getrennte Haushaltsführung vorbereiten: Damit das sogenannte Trennungsjahr beginnen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine davon ist, dass getrennte Haushalte geführt werden.
Meist wird einer von beiden frisch Getrennten ausziehen. Setzt Euch deshalb zusammen und überlegt, wer dies sein soll. (Sind Kinder mit im Spiel: Es ist oftmals besser, wenn diese im gewohnten Umfeld belassen werden. Zusammen mit demjenigen, der sie hauptsächlich betreut.)
Schritt 3: Auszug: Wie gesagt sollte die Voraussetzung getrennte Haushaltsführung nun in die Tat umgesetzt werden. Das Einfachste dabei ist eine räumliche Trennung.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, noch unter einem Dach wohnen zu bleiben. Allerdings dürfen keine gemeinsamen Aktivitäten in solch einem Fall mehr stattfinden. (keine gemeinsamen Mahlzeiten, der Eine darf nicht für den Anderen einkaufen, etc.). Das macht es natürlich ein wenig komplizierter.
Schritt 4: Kümmere Dich um das Finanzielle. Nach der Trennung besteht unverzüglich ein Anspruch auf Unterhalt seitens desjenigen, der finanziell schwächer gestellt ist. Deshalb solltet Ihr beide Euch mit diesem Thema befassen.
Dafür sollte beispielsweise ein Kontenklärungsantrag gestellt werden. Lasse Dich hierzu gegebenenfalls von einem Experten beraten und/ oder hole Dir weitere Infos von Beratungsstellen.
Schritt 5: Kündigt gemeinsame Versicherungen. Es kommt z.B. häufig vor, dass einer der beiden bei dem Anderen in der gesetzlichen Familienversicherung mit krankenversichert ist. Nach der Trennung sollte er sich dann schnell um eine neue Versicherung bemühen. Denn diese Mitversicherung wird drei Monate nach der Scheidung gekündigt.
Schritt 6: Weitere Dinge klären. Wie etwa der Umgang mit Kindern, wie viel Unterhalt gezahlt werden sollte. Sowie weitere Vermögensangelegenheiten. Dies alles sollte so rasch und einvernehmlich wie möglich geklärt werden.
Lasst diese Scheidungsfolgenvereinbarung unbedingt notariell beglaubigen. Nur dann hat sie nämlich Bestand und wird auch vor Gericht akzeptiert.
Schritt 7: Hausrat aufteilen. Eine weitere Sache, die es zu klären gilt: Wer nimmt was vom Hausrat? Das kann allerdings so, ohne schriftliche Beglaubigung, geklärt werden.
Du hast nun gesehen, wie die ersten Schritte nach der Trennung aussehen. Wie aber läuft die Scheidung eigentlich ab?
Wie ist der Ablauf bei einer Scheidung?
Wie eine Scheidung abzulaufen hat, ist seitens des Gesetzgebers klar geregelt.
Als erstes muss die Trennungsabsicht verkündet werden. Dazu habe ich im ersten Abschnitt ja schon einiges geschrieben. Wichtig ist, dass der andere ohne Zweifel von dieser Absicht erfahren hat. Und dies später nicht vor Gericht abstreiten kann.
Als zweites muss das Trennungsjahr in Kraft treten. Dies ist dann der Fall, wenn die Trennungsabsicht von mind. Einem der beiden Eheleute vorhanden ist. Und wenn getrennte Haushaltsführung vorliegt.
Als drittes muss das Trennungsjahr erfolgreich über die Bühne gehen. Dieses beträgt, wie es der Name schon deutlich macht, zwölf Monate. In Ausnahmefällen ist es jedoch möglich, dass diese Frist verkürzt wird. Etwa, wenn Gewalt in der Ehe vorlag.
Als viertes muss der Scheidungsantrag bei Gericht vorgelegt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann zwei Monate vor dem Ablauf dieser Frist der Scheidungsantrag eingereicht werden. (dies geschieht beim Familiengericht). Dann geht das Gericht davon aus, dass die Ehe gescheitert ist. Und dass beide Beteiligten diese auflösen wollen.
Wenn sich einer der Beiden gegen die Scheidung sträubt, kann die Trennungszeit auf drei Jahre ausgedehnt werden. Doch ist dies praktisch selten der Fall. Denn derjenige, der scheidungsunwillig ist, muss schon sehr stichhaltige Gründe vorliegen. Die darlegen, warum die Ehe doch noch aufrecht erhalten werden sollte.
Als fünftes müssen beide den Vertrag unterschreiben. Auch das klingt vielleicht banal. Aber ohne Unterschrift der beiden Beteiligten hat der Scheidungsvertrag keine rechtlich bindende Wirkung. Nur dann und nach dem Urteil des Familiengerichts ist die Scheidung vollzogen.
Du hast nun gesehen, wie die Scheidung konkret abläuft. In diesem Zusammenhang ist immer wieder das Wort Trennungsjahr gefallen. Doch worum handelt es sich dabei eigentlich?
Was ist bei einer Scheidung das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr spielt im Zusammenhang mit der Scheidung eine wichtige Rolle. Deshalb erkläre ich Dir hier, worum es sich dabei handelt.
Das Trennungsjahr ist eine Möglichkeit, die Entscheidung doch noch einmal zu überdenken.
Denn eine Ehe sollte laut Willen des Gesetzgebers nicht einfach so aufgelöst werden. (Was ja auch verständlich ist). Sondern erst nach reiflicher Überlegung!
Damit dies auch in die Praxis umgesetzt wird, wurde das Trennungsjahr etabliert. Das die Zeit bis zur Scheidung überbrückt.
Das Trennungsjahr dient dazu, die Scheidung vorzubereiten.
Bei einer Scheidung gibt es so einiges an formalen Dingen zu klären. Vor allem finanzieller und rechtlicher Art. Deshalb solltet Ihr beide diese Zeit nutzen, damit die Scheidung zu guter Letzt schneller und unkomplizierter über die Bühne gehen kann.
Ich rate Dir an dieser Stelle: Hole Dir Hilfe mit an Bord! Jemanden, der sich mit dem Thema Scheidung bestens auskennt. Und weiß, auf was Du nun, Anspruch hast.
Bereits während des Trennungsjahres hast Du gewisse Ansprüche. (Beziehungsweise derjenige, der weniger verdient.) Das ist der sogenannte Versorgungsausgleich. Auch darum sollte man sich kümmern.
Das Trennungsjahr erfordert gewisse Voraussetzungen. Gerade in Deutschland!Auch diese habe ich weiter oben ja bereits angesprochen. Zum einen müssen getrennte Haushalte geführt werden. Beim Ehepartner und der Ehepartnerin. Ob nun weiterhin unter einem gemeinsamen Dach oder in getrennten Häusern/ Wohnungen. Zum Anderen muss die Trennungsabsicht deutlich formuliert worden sein. Damit es hinterher keinerlei Zweifel gibt.
Das Trennungsjahr muss erfolgreich hinter sich gebracht werden. Es darf also keine Versöhnung stattfinden. Ist dies der Fall, wird das Trennungsjahr nicht anerkannt. Selbst dann nicht, wenn die Trennung später doch noch kommt. Weil ein Neuanfang nicht möglich war.
Das Trennungsjahr kann unter besonderen Umständen verkürzt werden. Wenn für den einen der beiden Eheleute nämlich unzumutbare Umstände vorliegen. Ein klassisches Beispiel ist hier Gewalt in der Ehe. Dann geht die Scheidung deutlich schneller über die Bühne.
Das Trennungsjahr ist die unbedingte Voraussetzung für die Scheidung. Ohne Trennungsjahr gibt es keine Scheidung – so einfach ist das.
Du weißt nun, was das Trennungsjahr eigentlich ist. Kommen wir zum Finanziellen: Wer zahlt bei der Scheidung eigentlich den Unterhalt? Der Ehegatte oder die Ehegattin? Wer trägt die Hauptlast der Kosten? Auch dies sind sehr wichtige Fragen…
Wer zahlt bei Scheidung den Unterhalt und hat die Kosten?
Eine Ehe aufzulösen, geht auch ins Geld. Und hat gewisse finanzielle Konsequenzen. Daher sollte man sich auch über diesen Punkt sehr genau informieren. In diesem Abschnitt will ich genau dies tun!
Es zahlt grundsätzlich derjenige, der besser verdient. Denn demjenigen, der weniger bzw. gar kein Einkommen hat, steht ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem besser Verdienenden zu. Dies ist in § 1361 BGB so geregelt.
- Auf diese Weise soll eine finanzielle Geschlechterstellung durch die Trennung und Scheidung vermieden werden. Ein wichtiges Thema in Deutschland.
- Deshalb steht dem schlechter Verdienenden ein monatliches Grundgehalt zu.
- Dies gilt sofort, mit Beginn des Trennungsjahres.
- Dabei spielt es übrigens keine Rolle, wie lange die Ehe Bestand hatte.
- Auf den Trennungsunterhalt kann nicht rechtlich wirksam verzichtet werden.
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der finanziell schlechter Gestellte Scheidungsunterhalt verlangen.
Ich habe hierzu noch weitere Hinweise:
Hinweis 1: Wie hoch der Unterhalt ist, ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Dabei gilt: derjenige, der besser verdient, muss 3/7 des Unterschiedsbetrags des gemeinsamen Einkommens an den Anderen zahlen. Also eine deutliche Beeinträchtigung für die finanzielle Gesundheit des Geldbeutels!
Wenn der Ehemann z.B. 3.500 Euro netto im Monat verdient, die Ehefrau hingegen 2.100 Euro netto monatlich, besteht eine Differenz von 1.400 Euro. Er muss nun laut Tabelle 600 Euro, also 3/7 an sie zahlen. Ihm selbst stehen noch 2.900 Euro zu.
Hinweis 2. Bestimmte finanzielle Vorteile werden mit berechnet. Wie etwa ob ein sogenannter Wohnvorteil besteht (ob einer der beiden im gemeinsamen Haus wohnen bleibt).
Hinweis 3: Es muss der sogenannte Selbstbehalt beachtet werden. Derjenige, der Unterhalt zahlt, muss wirtschaftlich leistungsfähig sein. Der Selbstbehalt beträgt für einen Erwerbstätigen insgesamt 1.080 Euro im Monat. Bei einem Erwerbslosen liegt der Betrag bei 880 Euro im Monat.
Hinweis 4: Es gibt allerhand weitere Regelungen (rückwirkende Zahlung von Unterhalt, einer der beiden geht ins Ausland,..). Doch würde es an dieser Stelle zu weit führen, dies zu erläutern. Lasse Dich deshalb unbedingt beraten. Nur so kannst Du sicher sein, dass all Deine Interessen auch durchgesetzt werden..
Wie hoch sind die Kosten für die Scheidung?
Auch eine Scheidung ist leider nicht umsonst. Denn: Es fallen Gerichtskosten an. Und auch mindestens ein Anwalt will natürlich bezahlt werden…
Es fallen Kosten für den Rechtsanwalt an. Denn dieser muss den Antrag ausarbeiten, der später dem Gericht vorgelegt wird. Der Rechtsanwalt verlangt Kosten für die Erstberatung und die Beratung (max. 250 Euro, jede weitere Beratung max. 350 Euro).
Dann kommt die Vertretung des Mandanten hinzu. Wie teuer es letzten Endes wird, hängt auch von dem Verfahren ab (wie lange, um welche Summen geht es insgesamt,…). Meist erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr, welche 1,3 des sogenannten Gegenstandwertes ausmacht.
Es fallen Kosten für das Gericht an. Diese sind, je nach Tätigkeit des jeweiligen Gerichts, unterschiedlich hoch.
Es fallen Kosten für den Sachverständigen an. Dies kann leider sehr ins Geld gehen. Und ist dann nötig, wenn beispielsweise der Wert einer Immobilie berechnet werden muss. Oder der Wert eines Unternehmens.
Derjenige, der den Scheidungsantrag einreicht, ist gefordert, die Gebühren als Vorschuss ans Gericht zu zahlen. Aber: Er bekommt diese Kosten nach Ende des Verfahrens zur Hälfte wieder zurück.
Es gilt stets der Verfahrenswert/ Streit-/ Gegenstandswert. Von diesem Wert hängt ab, wie teuer die Scheidung letzten Endes wird. Doch: Diese Summe dient stets als Bemessungsgrundlage. Und kann von dem letztendlichen Wert abweichen.
Wenn kein Vermögen vorhanden ist, kann eine Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Dies ist dann der Fall, wenn einer der beiden kein oder kaum Vermögen und Einkommen hat. Und die Scheidungskosten somit auch nicht bezahlen könnte.
Allerdings muss hierfür frühzeitig ein Antrag vorgelegt werden.
Durch eine einvernehmliche Scheidung werden die Kosten häufig um 30 % reduziert. Das ist natürlich ein lukrativer Anreiz, um die Scheidung möglichst freundschaftlich und ohne große Konflikte hinter sich zu bringen…
Wer bekommt bei Ehe Trennung die Mietwohnung ?
Hier kommt es auch darauf an, wer im Mietvertrag steht. Sind es beide Eheleute? Oder tritt nur einer der beiden als Hauptmieter auf?
In letzterem Fall hat der Hauptmieter den Anspruch, in der Wohnung zu bleiben. Treten beide als gleichberechtigte Mietpartner auf, sollte eine Einigung erzielt werden.
Wenn Kinder mit im Spiel sind: Es ist üblich, dass derjenige, der die hauptsächliche Betreuung übernimmt, auch in der Wohnung bleiben kann. Dies macht Sinn. Schließlich sollten die Kinder nicht aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden.
Trennung ohne Scheidung – was ist zu beachten?
Es besteht die Möglichkeit, sich auch ohne Scheidung zu trennen. Was aber gibt es dabei alles zu beachten?
1 Das Finanzamt muss trotzdem über die Trennung informiert werden. Schließlich geht es jetzt darum, eine Überprüfung der Steuerklasse zu unternehmen. Kümmere Dich deshalb rasch um diesen Schritt!
2 Die Krankenversicherung muss ebenfalls über die Trennung informiert werden. Siehe Punkt 1.
3 Es besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser ist allerdings von dem sogenannten Scheidungsunterhalt zu unterscheiden. Wie hoch dieser Anspruch in Deinem Fall ausfällt, kann Dir ein Experte sagen.
4 Auf den Trennungsunterhalt kann man nicht rechtlich wirksam verzichten. Selbst dann nicht, wenn man eine schriftliche Erklärung vorlegt.
5 Eine Trennung ohne Scheidung kann finanzielle Nachteile haben. Etwa dann, wenn einer der beiden im Lotto gewinnt. In diesem Fall kann der andere einfordern, an diesem Gewinn beteiligt zu werden. Das gilt es zu bedenken!
Du hast nun gesehen, was bei einer Trennung ohne Scheidung alles mit bedacht werden sollte. Stellt sich nun noch die Frage: Kommt eine Scheidung nach drei Jahren eigentlich automatisch?
Kommt eine Scheidung nach 3 Jahren automatisch ?
Was passiert eigentlich, wenn das Trennungsjahr längst eingeläutet wurde? Und auch schon verstrichen ist? Doch die Scheidung ist noch immer nicht vollzogen… zumindest nicht vor Gericht. Was nun?
1. Eine Scheidung erfolgt nicht automatisch. Ihr beide könnt theoretisch 20 Jahre getrennt leben. Ohne rechtskräftig geschieden zu werden.
2. Eine Scheidung kann nur vor Gericht erfolgen. Damit Eure Ehe also geschieden werden kann, muss ein Gerichtsbeschluss erfolgen. Es liegt an Euch, dies in die Wege zu leiten!
3. Einer Scheidung müssen beide zustimmen. Wenn einer der beiden dagegen ist, wird es natürlich etwas komplizierter. Was ist in diesem Fall zu tun? Er kann die Scheidung hinaus zögern. Nach drei Jahren muss er jedoch stichhaltig beweisen können, dass die Ehe doch noch nicht gescheitert ist. Dies wird, wie die Praxis jedoch gezeigt hat, recht schwer. Entsprechend gering sind daher die Aussicht auf Erfolg.
Versuch die Ehe zu retten – tu das…
Als Paar auseinandergelebt
Im Lauf der Zeit sprechen die Partner immer weniger miteinander.
Jedoch stellt Kommunikation ein ganz wesentlicher Aspekt für eine glückliche Ehe dar.
Denn zu allen funktionierenden Ehen gehören ebenso Konflikte dazu, die in einem Gespräch zusammen geklärt werden können.
Was ist aber, wenn die auftretenden Unterschiede stets größer, dafür die Gemeinsamkeiten immer kleiner werden?
Wahrscheinlich erscheinen diese irgendwann so unermesslich, dass auf einmal einer der zwei Partner tatsächlich sich über eine Trennung Gedanken macht.
Letztlich belasten Eheprobleme beide Partner.
Sie können langfristig sogar Depressionen oder psychosomatische Krankheiten verursachen.
Wenn eine Ehe nicht mehr richtig funktioniert, vergrößert sich ebenso das Risiko für einen Seitensprung.
Für außereheliche Affären kann es einige Gründe geben: Manche suchen hierbei fernab vom Beziehungsalltag einen Kick.
Weitere möchten beim anderen Geschlecht den Marktwert austesten, um Anerkennung zu bekommen oder entweichen der Flaute, die im heimischen Ehebett herrscht.
Paartherapie als letzter Ausweg
In allen glücklichen und erfüllten Ehen gibt es die Liebe als Fundament, auf der du alles aufbaust.
Wenn demnach, trotz aller Konflikte, immer noch genügend Gefühle für den Ehepartner da sind, kann eine Paartherapie bewirken, dass sich beide erneut annähern.
Hierbei hinterfragt der Paartherapeut oft vorher in Einzelsitzungen die Haltung des entsprechenden Partners durch folgende Ansätze:
- – Welche Konflikte gibt es?
- – Sind noch genügend Emotionen da?
- – Wie können Lösungsmöglichkeiten ausschauen?
Auf diese Art ermittelt er die Hauptprobleme, die in der jeweiligen Partnerschaft vorhanden sind.
Ein hervorragender Therapeut findet bei der Kommunikation mit den beiden Partner dann oft recht schnell heraus, wo in der Ehe die Knackpunkte liegen.
Eines muss jedoch von Anfang jedem bewusst sein: Bei einer Paartherapie handelt es sich nicht um einen Spaziergang.
Denn sie setzt letztlich auch immer da an, wo der Kummer ist, der in der Ehe für die unglücklichen Augenblicke verantwortlich ist.
Nach dem Klären über den momentanen Zustand der Beziehung, wird durch den vermittelnden Therapeuten geklärt, ob es ratsam ist, dass die Partner weiterhin zusammenbleiben, ob wahrscheinlich eine temporäre Auszeit am sinnvollsten ist oder eine Scheidung die einzige Möglichkeit ist, damit die beiden Partner erneut ein erfülltes Leben führen können.
Erfolg der Paartherapie hängt von beiden Partnern ab
Wie erfolgreich eine Therapie ist, hat insbesondere mit dem grundlegenden Ziel von beiden Partnern zu tun, wie sie die Verbesserungsvorschläge sowie Hilfsangebote des Paartherapeuten annehmen und in deren Ehe verwirklichen.
Denn letztlich müssen beide hierfür bereit sein, an der Ehe zu arbeiten und ebenso zusammen Veränderungen umsetzen.
Ziehen beide Partner an einem Strang und kommunizieren offen miteinander, schaut deren gemeinsame Zukunft gut aus.
Durch Studien wird belegt, dass über 50 Prozent aller Paare nach einer Therapie auch weiterhin zusammenbleiben.
Eine Rettung der Beziehung rentiert sich immer dann, wenn die beiden Partner noch füreinander liebevolle Gefühle haben.
Denn letztlich stellen Respekt, Vertrauen und Liebe die Grundsteine für eine auf Augenhöhe geführte Partnerschaft dar.
Wenn Versuche scheitern, die Konflikte alleine durch die Kommunikation mit dem Partner zu beseitigen, kann eine Paartherapie hilfreich sein.
Denn ein Paartherapeut vermittelt, in dem er die Standpunkte von beiden Partnern sieht und dann gezielte Hilfsangebote unterbreitet.
Fazit
Bei einer Scheidung gibt es so allerhand zu beachten. Wichtig ist, dass man die Voraussetzungen für das Trennungsjahr erfüllt. Und dass dieses einhält.
Auch sollte man sich so rasch wie möglich um die weiteren Schritte bemühen. Denn in Sachen Finanzen und Formalem gibt es nun so einiges zu beachten! Am besten holt man sich daher fachlichen Beistand an Bord…